Nach der Erbschaftssteuerreform besteht häufig Handlungsbedarf, zögern Sie nicht länger, dieses Thema aufzugreifen.

Sie sollten Ihr Vermögen im Hinblick auf einen Erbfall prüfen lassen. Die Besteuerung der Erbschaft kann zu erheblichen Problemen führen. Sie können durch Schenkungen zu Lebzeiten und durch testamentarische Verfügung Einfluss nehmen. Lassen Sie sich beraten.

Eckpunkte für Ihr Beratungsgespräch:

  • steuerfreie Übertragung selbstgenutzer Wohnimmobilien auf Ehegatten, Kinder, eingetragene Lebenspartner unter eng definierten Voraussetzungen möglich,
  • erhöhte Freibeträge für Ehegatten (500.000) und Kinder (400.000),
  • Wahlmöglichkeit bei Übertragung von Betriebsvermögen, entweder 7- oder 10-jährige Bindefristen für sog. Verwaltungsvermögen und Lohnsummen führen zu Steuerermäßigung bzw. Steuerfreiheit.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Quelle

Gesetz

Status

geltendes Recht

Stand

aktuell

Dipl.-Jur. Jörg Rolle
Steuerberater

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