Quelle

Gesetzgebungsverfahren (auf Verordnungsebene)

Status

Referentenentwurf

Stand

August 2011

Liefernachweise im internationalen Warenverkehr

Erneut wird eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die Vereinfachungen beim Nachweis der Ausfuhr und der innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren vorsieht.

Das Wichtige im Überblick

  • Ausfuhrnachweisvorschriften sollen an das elektronische Ausfuhrverfahren, welches bereits seit Juli 2009 zwingend vorgeschrieben ist, angepasst werden.
     
  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen soll in Versand- und Beförderungsfällen eine “Gelangensbestätigung” eingeführt werden, die zusammen mit dem Rechnungsdoppel alle bisher erforderlichen Unterlagen ersetzen soll.

Die Umsetzung der Regelungen und die tatsächlichen Anforderungen an die Nachweise sind derzeit nicht abschätzbar. Die bisherigen Änderungsbestrebungen sind jeweils gescheitert.

Lesen Sie hierzu auch “Der Kommentar”.

 

Dipl.-Jur. Jörg Rolle
Steuerberater

Kommentar